FAQ

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu unserem Angebot.

Fragen zur Terminbuchung

  • Selbstverständlich. Allerdings bitten wir Sie um frühzeitige Benachrichtigung, so dass wir das Zeitfenster für andere Patienten öffnen können. Bei Absagen, die weniger als 24 Stunden vor der Therapie eintreffen, ist dies leider nicht mehr möglich. Kurzfristig abgesagte Termine werden deshalb privat in Rechnung gestellt.
    Online haben Sie die Möglichkeit über Ihr Profil Ihre Termine selbst zu verwalten.

Fragen zu Bezahlung und Rechnung

  • Nicht-kassenpflichtige Angebote (Massagen, Hilfsmittel etc.) müssen am Empfang bar bezahlt werden. Kassenpflichtige Leistungen (Physiotherapie) rechnen wir mit den meisten Versicherungen direkt ab, deshalb bekommen Sie von uns in der Regel ohnehin keine Rechnung.

  • Sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt, rechne ich wenn immer möglich auf elektronischem Weg mit Ihrer Krankenkasse /Unfallversicherung ab. Im Normalfall erhalten Sie deshalb keine Rechnung nach Hause geschickt.
    Einzelne Versicherungen sind technisch nicht in der Lage, elektronische Rechnungen zu verarbeiten. In diesen Fällen behalten wir uns vor, Ihnen unsere Leistung nach der letzten Behandlung direkt in Rechnung zu stellen. Mit dem beigelegten Rückforderungsbeleg können Sie die Kosten an Ihre Versicherung weiterreichen.

Fragen zur Verordnung

  • In der Schweiz gilt die freie Therapeutenwahl. Das bedeutet, dass Sie unabhängig von Ihrem Versicherungsstatus jederzeit selbst entscheiden dürfen, wo Sie sich behandeln lassen wollen. Das gilt auch, wenn Ihr Arzt Sie explizit an einen bestimmten Therapeuten verwiesen hat (etwa mit einer auf der Verordnung vorgedruckten Adresse). Selbst wenn Sie die Therapie bereits begonnen haben, können Sie jederzeit zu einem anderen Anbieter wechseln.

  • Eine Physiotherapie-Verordnung ist drei Monate lang gültig. Sie sollten jedoch innert fünf Wochen nach Ausstellungsdatum Ihren ersten Termin gebucht haben. Auch sollten längere Unterbrechungen vermieden werden. Sollte Ihre Verordnung während der Therapie auslaufen, unterstützen wir Sie gerne bei der Organisation einer neuen Verordnung.

  • Ja, die Behandlung aufgrund eines Formulars für med. Masseure ist zulässig, wenn am Formular keine Behandlung angeordnet wurde, die med. Masseuren vorbehalten ist. Die Physiotherapeut*innen haben weitergehende Kompetenzen und nur im Sinne einer effizienten Nutzung von gegebenen Grundlagen kann auch auf das Verordnungs-Formular für med. Masseure zurückgegriffen werden.

  • Selbstverständlich sind Sie auch als Privatzahler willkommen.

Fragen zur Physiotherapie

  • Therapeutische Kontinuität ist für den Heilungsverlauf wichtig. Grundsätzlich absolvieren Sie deshalb alle Behandlungen beim gleichen Therapeuten.

  • Ihr Termin wird für 30 Minuten eingeplant. Die Behandlungszeit beträgt ca. 25 Minuten und die restliche Zeit wird für die Terminplanung, Reinigung und das Ent- und Ankleiden benötigt.

    Grundlage einer erfolgreichen Physiotherapie ist ein ausführliches Befund-Gespräch, in dem wir Ihrem Schmerz auf den Grund gehe und eine Behandlungs-Strategie entwerfen. Für die nötigen Informationen werden wir Sie befragen, Ihre Beschwerden begutachten und kontrollieren. Aus diesem Grund planen wir Sie bei dem Ersttermin für 45 Minuten ein. Das Ent- und Ankleiden und die Terminplanung sind in der Zeit eingerechnet.

  • Das ist abhängig von der Schwere des Problems, mit dem Sie zu uns kommen, sowie vom Heilungsverlauf. Im Schnitt sind 15 bis 18 Therapiesitzungen notwendig. In der Regel finden zwei Therapiesitzungen pro Woche statt.

  • Gezieltes Training kann – je nach Art und Schwere der Störung – den Heilungsverlauf enorm verbessern. Wenn Sie zusätzlich zur Einzeltherapie Übungen absolvieren, kann die Genesung deshalb schneller vorangehen. Uns ist aber auch klar, dass ein Heimprogramm nur so gut ist, wie es auch umgesetzt wird. Wir werden Ihnen deshalb Übungen empfehlen, die für Sie machbar sind.

  • Massage-Techniken haben in der Physiotherapie ihren festen Platz. Aufgabe der Therapeut*innen ist es aber, die für die Rehabilitation passende Behandlungsmethode anzuwenden – und das muss nicht zwingend eine Massage sein. Die Grundversicherung bezahlt nicht für reine Wohlfühl-Behandlungen. Sollten Sie eine Massage wünschen, bei der es um Ihr Wohlbefinden geht, sind Sie als Selbstzahler sehr gerne willkommen.

Fragen zur Massage

  • Wir brauche Zeit, um die betroffenen Strukturen zu massieren. Dabei muss beachtet werden, dass auch unser Körper Zeit braucht, die Reize aufzunehmen und zu verarbeiten. Für Massagen kleinerer Teilbereiche kann bereits eine halbe Stunde ausreichend sein. Bei mehreren Beschwerden oder grösseren Zonen empfiehlt sich jedoch, eine Stunde einzuplanen.

  • So viele, bis das jeweilige Problem gelöst ist. Danach empfiehlt es sich jedoch, aktiv Prävention zu betreiben und in regelmässigen Abständen in die Massage zu gehen, bevor die Beschwerden zurückkehren oder neue Problemstellen entstehen.

  • Dafür gibt es keine Faustregel. Bei akuten Beschwerden sind meistens kürzere Abstände nötig, die individuell festgelegt werden (beispielsweise 1-2 Sitzungen pro Woche). Zur Prävention reichen oft längere Abstände. Hier entscheidet der Patient selbst, wie oft dies zeitlich und finanziell möglich ist.